Darf ich in Deutschland, Österreich oder der Schweiz einfach Fallen stellen, um Tiere zu erbeuten?

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shania

Das Stellen von Fallen zur Erbeutung von Tieren mag für viele Menschen eine archaische und zugleich faszinierende Methode des Überlebens in der Wildnis darstellen. Insbesondere in der Survival-Szene gilt das Wissen um Fallenbau als eine wertvolle Fähigkeit. Doch obwohl diese Techniken nützlich sein können, unterliegen sie in modernen Gesellschaften strengen gesetzlichen Regelungen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das Fallenstellen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, und illegale Praktiken können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In diesem Artikel erfährst du, welche Regeln in den deutschsprachigen Ländern gelten und mit welchen Strafen du rechnen musst, wenn du diese missachtest.
1. Fallenstellen in Deutschland: Strikte Regelungen und hohe Strafen
In Deutschland ist das Stellen von Fallen für die Jagd streng geregelt. Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und die dazugehörigen Landesjagdgesetze legen fest, wer Fallen stellen darf und unter welchen Bedingungen dies zulässig ist.
Was ist erlaubt?
• Nur Personen mit einem gültigen Jagdschein dürfen Fallen stellen. Diese dürfen jedoch ausschließlich in ausgewiesenen Jagdrevieren aufgestellt werden.
• Die Fallen müssen zugelassen sein und bestimmte ethische Standards erfüllen, um sicherzustellen, dass Tiere nicht unnötig leiden.
• Es gibt spezielle Fallen, wie beispielsweise Lebendfallen, die so konstruiert sind, dass das Tier gefangen, aber nicht getötet wird. Diese Fallen müssen regelmäßig kontrolliert werden, um das Wohl des Tieres zu gewährleisten.
Was ist verboten?
• Das Fallenstellen ohne Jagdschein oder außerhalb von Jagdrevieren ist illegal und wird als Wilderei betrachtet.
• Die Nutzung von nicht zugelassenen Fallen, wie Drahtschlingen oder Schlagfallen, die Tiere qualvoll töten, ist strikt untersagt.
• Das Fallenstellen in Naturschutzgebieten oder auf fremdem Grund ohne Erlaubnis ist ebenfalls illegal.
Strafen:
• Wilderei, also das unerlaubte Fallenstellen und Jagen, kann in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
• In besonders schweren Fällen, etwa wenn das Fallenstellen gewohnheitsmäßig oder gemeinschaftlich mit Schusswaffen ausgeübt wird, kann die Strafe auf bis zu fünf Jahre Haft erhöht werden.
• Zusätzlich können hohe Geldstrafen verhängt werden, wenn geschützte Arten betroffen sind oder wenn die Fallen Tierleid verursachen.
2. Fallenstellen in Österreich: Nur für befugte Jäger erlaubt
In Österreich sind die Gesetze ähnlich streng wie in Deutschland. Das Jagdgesetz regelt, wer Fallen aufstellen darf und unter welchen Bedingungen dies erlaubt ist.
Was ist erlaubt?
• Auch hier dürfen nur Personen mit einem Jagdschein Fallen aufstellen, und dies nur in den festgelegten Jagdrevieren.
• Fallen müssen so konstruiert sein, dass sie tierschutzrechtlichen Standards entsprechen. Lebendfallen sind erlaubt, aber auch sie müssen regelmäßig überprüft werden.
Was ist verboten?
• Das Aufstellen von Fallen ohne Jagdschein oder außerhalb der Jagdreviere ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt.
• Der Einsatz von unethischen oder illegalen Fallen, die das Tier unnötig leiden lassen, ist verboten.
Strafen:
• Wer in Österreich illegal Fallen aufstellt, macht sich der Wilderei schuldig. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
• Die Jagd auf geschützte Arten oder das Stellen von Fallen in Naturschutzgebieten kann zu besonders hohen Strafen führen, inklusive langjähriger Freiheitsstrafen.
3. Fallenstellen in der Schweiz: Kantonal geregelte Jagdgesetze
Die Schweiz hat ebenfalls strikte Vorschriften zum Fallenstellen, wobei die Gesetze hier kantonal geregelt sind. Das bedeutet, dass es Unterschiede zwischen den Kantonen geben kann, aber grundsätzlich ist das Fallenstellen stark reguliert.
Was ist erlaubt?
• Nur Personen mit einem gültigen Jagdpatent (ähnlich dem Jagdschein) dürfen Fallen aufstellen. Diese müssen den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Kantons entsprechen.
• Lebendfallen, die tierschutzgerecht sind, können unter bestimmten Bedingungen genutzt werden.
Was ist verboten?
• Ohne Jagdpatent ist das Stellen von Fallen illegal. Auch das Stellen von Fallen außerhalb der festgelegten Jagdreviere ist nicht erlaubt.
• Wie in Deutschland und Österreich sind unethische Fallen, die Tiere unnötig leiden lassen, verboten.
Strafen:
• Wilderei wird in der Schweiz streng geahndet. Illegales Fallenstellen kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden.
• In schwerwiegenden Fällen, etwa bei wiederholtem Vergehen oder bei der Jagd auf geschützte Arten, können die Strafen höher ausfallen.
Fazit: Fallenstellen ist keine Option ohne entsprechende Berechtigung
In Deutschland, Österreich und der Schweiz unterliegt das Fallenstellen strengen Gesetzen und darf nur von berechtigten Personen ausgeübt werden. Der unbefugte Einsatz von Fallen stellt eine Straftat dar und kann zu hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen.
Für Survival-Enthusiasten und Bushcrafter bedeutet dies, dass das Wissen um das Fallenstellen zwar eine nützliche Fähigkeit sein kann, aber in der Praxis in Mitteleuropa kaum legal anzuwenden ist. Es ist daher ratsam, sich auf legale Überlebensstrategien zu konzentrieren und sich an die geltenden Gesetze zu halten.
Wer dennoch das Jagen und Fallenstellen erlernen möchte, sollte eine offizielle Jagdausbildung in Erwägung ziehen, um die notwendigen Kenntnisse und die gesetzliche Berechtigung zu erlangen. Dabei ist es essenziell, die regionalen Unterschiede und spezifischen Vorschriften der jeweiligen Länder und Kantone genau zu beachten.


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